ZUSTIMMUNGSERKLÄRUNG

Ich erkläre mich bereit, zu den mir bekannten Bedingungen Förder des Kultur- und Erholungszentrums "Roseburg" zu werden

Ich zahle                 Mark als einmalige Einzahlung.

Den Jahresbeitrag von                  Mark zahle ich für das laufende Jahr auf das Konto 3502-30-970306 bei der Sparkasse Quedlinburg ein.

Zuname                                   Vorname

Geburtsdatum                           Beruf

Anschrift                    

Fernsprecher                    

Datum                    

 

                                        Unterschrift

 
 

Was der Besucher der Roseburg wissen muß

Die Öffnungszeiten sind täglich von 10 bis 18 Uhr. Montag und Dienstag sind Ruhetage.

Führungen von Schulklassen und Reisegesellschaften nur bei Anmeldung von einer Woche im voraus möglich.

Fotografieren und Filmen nur mit Foto-Erlaubnisschein erlaubt.

Alle Grünanlagen empfehlen wir dem Schtze der Besucher. Der Park ist noch im Aufbau, darum n u r die Wege begehen. Blumen, Blüten, Zweige und Gräser dürfen nicht abgerissen werden.

Die im Park aufgestellten, Figuren, Putten und anderen Gegenstände sind keine Klettergeräte, weder für Erwachsene noch für Kinder. Für festgestellt Beschädigungen sind die Besucher haftbar.

Die Aufsichtsführenden bei Schülergruppen werden dringend gebeten, auf den Zusammenhalt der Gruppen zu achten.

Es hat sich auf der Roseburg das Einwerfen von Münzen in die Becken des Wasserspiels eingebürgert. Die Besucher wollen damit ihre Anerkennung über das Geschaffene zum Ausdruck bringen. Wir bitten, mit darauf zu achten, daß Kinder und Jugendliche vom Entfernen der Münzen aus dem Becken zurückgehalten werden.

Hunde müssen an der Leine geführt werden.

Eintrittsgeldordnung für das Kultur- und Erholungszentrum:
      Erwachsene                                        0,50 M
      Kinder, Schüler, Rentner                       0,30 M
      Kulturveranstaltungen bedingen Sonderpreise.
 
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